Liebe Patienten,
im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf das e-Rezept müssen wir den Ablauf der Rezeptbestellung anpassen.
E-Rezepte sind bereits jetzt technisch in unserer Praxis möglich, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welche Möglichkeiten und Voraussetzungen für das einlösen der Rezepte notwendig sind – siehe auch dazu separate Information hier und hier.
Durch dieses veränderte System wird es künftig eine verbindliche Vorbestellungsfrist von 1 Tag geben, das heißt das Rezept kann nicht wie bisher sofort in der Praxis ausgestellt werden sondern wird in der Regel im Laufe des Tages bearbeitet und ist am nächsten Tag bereit zur Abholung bzw. wird in die Apotheke geschickt. Dies gilt insbesondere natürlich auch bei Bestellung über das Rezept-Telefon.
Auch ist eine Ausstellung eines Folgerezeptes nur noch nach dem Einlesen der Versichertenkarte möglich.
Nach einer Übergangszeit wird es voraussichtlich ab Anfang nächsten Jahres nur noch das Verfahren per E-Rezept geben.